Mitgliederversammlung Oktober 2024
Am 10. Oktober 2024 fand, wie jedes Jahr, die Mitarbeiterversammlung im Amandus Forum statt. Dieses Jahr war das Thema „MAV Wahlen 2025 – Welche Aufgaben hat die MAV?“ Frau Stichling-Isken, von der KAB, stellte die Aufgaben der MAV den Mitarbeitern vor. Die 1.Vorsitzende der MAV, Frau Kuhlmann, ergänzte im Anschluss daran mit dem Tätigkeitsbericht der MAV vom letzten Jahr. Danach nutzten die Mitarbeiter noch die Möglichkeit des gemeinsamen Austausches und ließen den Nachmittag ausklingen.
Was ist eigentlich eine MAV?
Die Kirchen in Deutschland haben sich auf der betrieblichen Mitbestimmungsebene, wie auf der tariflichen Ebene, für einen Sonderweg entschieden. Dieser Sonderweg ist durch Artikel 140 im Grundgesetz verankert.
Die Katholischen Bischöfe haben 1975 eine eigene Ordnung, die Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO), verabschiedet.
Dieses Gesetz ist dem Personalvertretungsgesetz in weiten Teilen nachempfunden.
Das ist die MAV St. Amandus
Derzeit gibt es keine MAV.
Die Arbeit der alten MAV endete mit Ablauf der Amtszeit am 21.04.2025. Auf einer Mitarbeiterversammlung am 23.06.2025 dankte Pfarrer Plaßmann der bisherigen MAV – Karin Kuhlmann, Stephanie Bleiker, Angelika Laschke, Michaela Reddemann und Carina Guthmann – für ihre engagierte Arbeit.
In dieser Versammlung informierte er zudem über die laufenden Veränderungsprozesse im Bistum Münster, insbesondere mit Blick auf die KiTas und einer veränderten Trägerstruktur in unserem Kreisdekanat voraussichtlich ab August 2026.
Außerdem fand sich ein 3-köpfiger Wahlausschuss, um aufs Neue eine MAV-Wahl zu initiieren.
Aufgaben der MAV
- Gleichbehandlung der Mitarbeiter/Innen
- Anhörung und Mitberatung
- Frauen- und familienfreundliche Arbeitsbedingungen
- Hilfe bei Problemen
- Zusammenarbeit mit Schwerbehinderten- Ausbildungs- und Jugendvertretern
- Integration ausländischer Mitarbeiter/Innen
Der Dienstgeber hat die Pflicht die MAV u. a. zu folgenden Punkten anzuhören:
- Maßnahmen innerbetrieblicher Information und Zusammenarbeit
- Regelung der Ordnung in der Einrichtung
- Kündigungen
- Verpflichtung zur Teilnahme oder Auswahl von Teilnehmerinnen und Teilnehmern für berufliche Weiterbildungsmaßnahmen
- Durchführung beruflicher Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen
Nur mit Zustimmung der MAV können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter z. B.
- eingestellt
- eingruppiert, höhergruppiert und rückgruppiert
- über die Altersgrenze hinaus weiterbeschäftigt werden
Und nur mit Zustimmung der MAV sind betriebliche Regelungen zulässig wie z. B.
- die Änderung von Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit, einschließlich der Pausen
- die Planung und Durchführung von Veranstaltungen
- die Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen, die dazu bestimmt sind das Verhalten oder die Leistung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu überwachen
- Richtlinien zum Urlaubsplan und zur Urlaubsregelung
- Maßnahmen zur Verhütung von Dienst- und Arbeitsunfällen und sonstige Gesundheitsschädigungen
Kontakt
Pfarrbüro St. Amandus
Kirchstraße 25, 45711 Datteln
Tel.: 02363/5652-0
Fax: 02363/5652-21
E-Mail: stamandusdatteln(at)bistum-muenster.de
Öffnungszeiten des Pfarrbüros:
| Montag | 9:00-12:00 | 15:00-17:00 |
| Dienstag | 9:00-12:00 | 15:00-17:00 |
| Mittwoch | 9:00-12:00 | |
| Donnerstag | 9:00-12:00 | 15:00-17:00 |
| Freitag | 9:00-12:00 |
In den NRW Ferien ist das Pfarrbüro nur vormittags besetzt.
Im Notfall
Sollten Sie in einem dringenden Fall (Krankensalbung, Sterbefall) einen Seelsorger benötigen, können Sie sich an die Pforte des Krankenhauses (Tel.: 02363/108-0) wenden, die Sie an einen Priester weitervermitteln kann.
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