Kontakt
Karin Kuhlmann
Vorsitzende
Tel.: 02363/32170
E-Mail: mav.stamandus-datteln(at)bistum-muenster.de
Wünsche zu Weihnachten und zum Neuen Jahr

2024
Ist geschrieben,
aber den Stift
für 2025 hast Du
selbst in der Hand.
Frohe Weihnachten
&
ein glückliches neues Jahr
wünscht
die MAV St.Amandus
Mitgliederversammlung Oktober 2024

Am 10. Oktober 2024 fand, wie jedes Jahr, die Mitarbeiterversammlung im Amandus Forum statt. Dieses Jahr war das Thema „MAV Wahlen 2025 – Welche Aufgaben hat die MAV?“ Frau Stichling-Isken, von der KAB, stellte die Aufgaben der MAV den Mitarbeitern vor. Die 1.Vorsitzende der MAV, Frau Kuhlmann, ergänzte im Anschluss daran mit dem Tätigkeitsbericht der MAV vom letzten Jahr. Danach nutzten die Mitarbeiter noch die Möglichkeit des gemeinsamen Austausches und ließen den Nachmittag ausklingen.
Was ist eigentlich eine MAV?
Die Kirchen in Deutschland haben sich auf der betrieblichen Mitbestimmungsebene, wie auf der tariflichen Ebene, für einen Sonderweg entschieden. Dieser Sonderweg ist durch Artikel 140 im Grundgesetz verankert.
Die Katholischen Bischöfe haben 1975 eine eigene Ordnung, die Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO), verabschiedet.
Dieses Gesetz ist dem Personalvertretungsgesetz in weiten Teilen nachempfunden.
Die MAVO ist der Handlungsrahmen und die rechtliche Grundlage für die Arbeit der Mitarbeitervertretungen und der Dienstgeber.
Das ist die MAV St. Amandus
Karin Kuhlmann |
Stephanie Bleiker |
Angelika Laschke |
Michaela Reddemann |
Carina Guthmann |
Aufgaben der MAV
- Gleichbehandlung der Mitarbeiter/Innen
- Anhörung und Mitberatung
- Frauen- und familienfreundliche Arbeitsbedingungen
- Hilfe bei Problemen
- Zusammenarbeit mit Schwerbehinderten- Ausbildungs- und Jugendvertretern
- Integration ausländischer Mitarbeiter/Innen
Der Dienstgeber hat die Pflicht die MAV u. a. zu folgenden Punkten anzuhören:
- Maßnahmen innerbetrieblicher Information und Zusammenarbeit
- Regelung der Ordnung in der Einrichtung
- Kündigungen
- Verpflichtung zur Teilnahme oder Auswahl von Teilnehmerinnen und Teilnehmern für berufliche Weiterbildungsmaßnahmen
- Durchführung beruflicher Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen
Nur mit Zustimmung der MAV können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter z. B.
- eingestellt
- eingruppiert, höhergruppiert und rückgruppiert
- über die Altersgrenze hinaus weiterbeschäftigt werden
Und nur mit Zustimmung der MAV sind betriebliche Regelungen zulässig wie z. B.
- die Änderung von Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit, einschließlich der Pausen
- die Planung und Durchführung von Veranstaltungen
- die Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen, die dazu bestimmt sind das Verhalten oder die Leistung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu überwachen
- Richtlinien zum Urlaubsplan und zur Urlaubsregelung
- Maßnahmen zur Verhütung von Dienst- und Arbeitsunfällen und sonstige Gesundheitsschädigungen

Kontakt
Pfarrbüro St. Amandus
Kirchstraße 25, 45711 Datteln
Tel.: 02363/5652-0
Fax: 02363/5652-21
E-Mail: stamandusdatteln(at)bistum-muenster.de
Öffnungszeiten des Pfarrbüros:
Montag | 9:00-12:00 | 15:00-17:00 |
Dienstag | 9:00-12:00 | 15:00-17:00 |
Mittwoch | 9:00-12:00 | |
Donnerstag | 9:00-12:00 | 15:00-17:00 |
Freitag | 9:00-12:00 |
In den NRW Ferien ist das Pfarrbüro nur vormittags besetzt.
Im Notfall
Sollten Sie in einem dringenden Fall (Krankensalbung, Sterbefall) einen Seelsorger benötigen, können Sie sich an die Pforte des Krankenhauses (Tel.: 02363/108-0) wenden, die Sie an einen Priester weitervermitteln kann.
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- St. Peter Waltrop
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