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Update zur Maskenpflicht in den Gottesdiensten

Image: Peter Weidemann In: Pfarrbriefservice.de

Das Bistum Münster gibt in seinem jüngsten Corona-Update vom Freitag, 22. Januar, folgenden Hinweis:

Ab 25. Januar 2021 besteht in den Gottesdiensten die Pflicht, FFP2- oder OP-Masken zu tragen (sog. medizinische Masken). Diese Verpflichtung gilt nur während der Gottesdienste, auch am Platz. Sie gilt nicht für den Besuch einer Kirche oder eines Gotteshauses außerhalb der Gottesdienstzeiten. Hier reicht weiterhin das Tragen einer sog. Alltagsmaske.

Die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske gilt auch bei Beerdigungsgottesdiensten in Kirchen oder Trauerhallen oder anderen geschlossenen Räumen. Bei Beerdigungsgottesdiensten und den „eigentlichen“ Beerdigungen im Freien genügen auch die sog. Alltagsmasken.

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Kontakt

Pfarrbüro St. Amandus
Kirchstraße 25, 45711 Datteln
Tel.:   02363/5652-0
Fax:    02363/5652-21
E-Mail: stamandusdatteln(at)bistum-muenster.de

Öffnungszeiten des Pfarrbüros:

Montag 9:00-12:00 15:00-17:00
Dienstag 9:00-12:00 15:00-17:00
Mittwoch 9:00-12:00  
Donnerstag 9:00-12:00 15:00-17:00
Freitag 9:00-12:00  

In den NRW Ferien ist das Pfarrbüro nur vormittags besetzt.

Im Notfall

Sollten Sie in einem dringenden Fall (Krankensalbung, Sterbefall) einen Seelsorger benötigen, können Sie sich an die Pforte des Krankenhauses (Tel.: 02363/108-0) wenden, die Sie an einen Priester weitervermitteln kann.

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