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Rückverfolgbarkeit auch bei Gottesdienstbesuchen

Die seitens des Landes NRW angekündigten Lockerungen beinhalten in der aktualisierten Coronaschutzverordnung eine zusätzliche Auflage für die Kirchen, die Sie aus anderen Zusammenhängen bereits kennen:

Für die Gottesdienste gilt nun auch die sogenannte „Rückverfolgbarkeit“.

Das bedeutet: Wir sind verpflichtet, von nun an alle anwesenden Gottesdienstbesucher mit deren Einverständnis mit Namen, Adresse und Telefonnummer schriftlich zu erfassen. Damit soll sichergestellt werden, dass im Fall einer Infizierung mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) sämtliche Personen der unteren Gesundheitsbehörde mit Kontaktdaten benannt werden können.

Wir haben dafür Formulare vorbereitet, die in den Kirchen ausliegen und auch hier als Download erhältlich sind. Am einfachsten ist es, jeweils ein Formular mit nach Hause zu nehmen und es dort bereits vor dem nächsten Gottesdienstbesuch auszufüllen. Damit vermeiden Sie Warteschlangen beim Betreten der Kirchen.

Es reicht aber auch ein einfacher Zettel, auf dem Sie Ihren Namen, Adresse und Telefonnummer vermerken.

Der Ordnerdienst sammelt die Formulare am Eingang ein, verpackt sie in Umschläge und versieht diese mit einem Datum. Wir sind angewiesen, die Daten vor dem Zugriff Unbefugter zu sichern und nach Ablauf von vier Wochen vollständig zu vernichten.

Eine Kontrolle der Formulare auf Vollständigkeit oder Richtigkeit erfolgt durch uns nicht.

Die Auflage zur „Rückverfolgbarkeit“ gilt derzeit nicht für Freiluftgottesdienste.

Wir bitten für diese Maßnahme, zu der wir durch das Land NRW verpflichtet sind, um Ihr Verständnis.

Heinrich Plaßmann, Pfarrer

Infopflicht zur Rückverfolgbarkeit

Infopflicht zur Rueckverfolgbarkeit.pdf (180,4 KiB)

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Kontakt

Pfarrbüro St. Amandus
Kirchstraße 25, 45711 Datteln
Tel.:   02363/5652-0
Fax:    02363/5652-21
E-Mail: stamandusdatteln(at)bistum-muenster.de

Öffnungszeiten des Pfarrbüros:

Montag 9:00-12:00 15:00-17:00
Dienstag 9:00-12:00 15:00-17:00
Mittwoch 9:00-12:00  
Donnerstag 9:00-12:00 15:00-17:00
Freitag 9:00-12:00  

Im Notfall

Sollten Sie in einem dringenden Fall (Krankensalbung, Sterbefall) einen Seelsorger benötigen, können Sie sich an die Pforte des Krankenhauses (Tel.: 02363/108-0) wenden, die Sie an einen Priester weitervermitteln kann.

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